Wasserverband Westdeutsche Kanäle

 

Aufgaben

 

Anreicherung der Lippe aus den Kanälen (Kette I)

Wenn die Mindestwasserführung der Lippe von 10 m³/s unterschritten wird, wird Wasser von der Ruhrmündung über das Kanalnetz bis nach Hamm gepumpt und über eine Wasserverteilungsanlage in die Lippe geleitet. 2017 war das an 100 Tagen erforderlich; die Lippe wurde dabei mit insgesamt 15,8 Mio. m³ ange­reichert.

 

 

 

 

 

 

Einspeisung in die Kanäle aus der Lippe

Über eine Einspeisungsanlage wird Wasser aus der Lippe zur Speisung der westdeutschen Kanäle entnommen, wobei die Mindestwasserführung der Lippe nicht unterschritten werden darf. 2017 war das an 259 Tagen erforderlich; in die Kanäle wurden insgesamt 174 Mio. m³ Lippewasser eingespeist.

 

 

 

 

Brauchwasserversorgung (Kette II)

Die Entnahmen zur Brauchwasserversorgung lagen im Jahr 2017 mit insgesamt 55,3 Mio. m³ Verbrauchswasser um rd. 14,8% unter dem Vorjahreswert (64,9 Mio. m³; s. Jahresbericht). 

Gebrauchswasser lag mit 5,0 Mio. m³ um rd. 21,8 % unter dem Vorjahreswert von 6,4 Mio. m³.

Der höchste Gleichzeitigkeitsgrad aller Verbrauchswasserentnahmen ergab sich unter Einschluss des Wesel-Datteln-Kanales am 20.06.2017 zu 77 % (2016: 79 %), die maximale Tagesmenge belief sich auf 255.716 m³ und die Summe aller Größtentnahmen (zeitungleich) auf 332.358 m³. Ohne Wesel-Datteln-Kanal errechnet sich der Gleichzeitigkeitsgrad zu 76 %.

Die Summe der erlaubten Entnahmemengen ist beim Verbrauchswasser leicht gesunken und beläuft sich jetzt auf 863.383 m³/d; beim Gebrauchswasser liegt sie unverändert auf 787.556 m³/d.