Wasserverband Westdeutsche Kanäle

 

Mitglieder

 

Die Regelungen über die Mitgliedschaftsverhältnisse bestimmen sich nach §§ 22 ff Wasserverbandsgesetz in Verbindung mit der Verbandssatzung.

Mitglieder des Verbandes sind:

  1. der Lippeverband in Dortmund
  2. die im Mitgliederverzeichnis aufgeführten Entnehmer von Wasser aus den westdeutschen Kanälen
  3. die im Mitgliederverzeichnis aufgeführten Unternehmen der öffentlichen Wasserversorgung