Wasserverband Westdeutsche Kanäle

 

Der Verband  

Die westdeutschen Schifffahrtskanäle Rhein-Herne-Kanal, Dortmund-Ems-Kanal, Datteln-Hamm-Kanal und der Wesel-Datteln-Kanal werden seit jeher aus der Lippe gespeist. Um die Lippe vor dem Trockenfal­len zu bewahren, wurde mit dem Bund-Land-Abkommen vom 08.08.1968 eine Mindest­wasserführung für die Lippe festgesetzt, nachdem sich die frühere Regelung vom 13.08.1938 nicht bewährt hatte und wasserwirtschaftliche Missstände aufgetreten waren.
Um auch in ex­tremen Trockenzeiten die Kanäle ausreichend zu speisen und eine Mindestwasserführung in der Lippe zu gewährleisten, verpflichtete sich der Bund u.a. zur Errichtung der sogenannten Pumpwerkskette I sowie eines Überleitungsbauwerkes unterhalb der Schleuse Hamm zur Überleitung von Zuschusswasser aus den Kanälen in die Lippe. Über die Pumpwerkskette I kann bei Bedarf Kanalwasser in die Lippe gepumpt werden. Die Kosten dieser Anlagen trägt das Land. Eigentümer der Pumpwerkskette I ist gem. Art. 4 Abs. 3 des Abkommens der Bund.

Ferner hat der Bund die sogenannte Pumpwerkskette II errichtet. Damit sollen die zum Zeitpunkt des Abkommens bestehenden und die künftigen Kanalwasserentnahmen zu Brauchwasser- und Trinkwasserzwecken erforderlichen Wassermengen bereitgestellt werden. Die Kosten für die Pumpwerkskette II sowie die Kosten für die Abgabe von Wasser zur Wasserversorgung Dritter trägt das Land; insoweit dem Bund entstehende Kosten sind ihm zu erstatten. Eigentümer der Pumpwerkskette II ist gem. Art. 6 Abs. 3 des Abkommens ebenfalls der Bund.

Die westdeutschen Kanäle benötigen für ihren Betrieb Zuschusswasser, um die Verluste aus Verdunstung und Versickerung und das bei jeder Schleusung abfließende Wasser zu ersetzen. Bis zu einer Mindestwasserführung von 10 m³/s wird dieses Wasser der Lippe entnommen und fließt den Kanälen über die Wasserverteilungsanlage in Hamm in freiem Gefälle zu. Sinkt die Wasserführung unter diesen Wert, wird sie mit bis zu 4,5 m³/s Wasser aus den Kanälen angereichert.

Der Verband stellt seinen Mitgliedern Brauchwasser aus den Kanälen für Kraftwerke, Industrie und Gewerbe, Bergbau, Bewässerung in Baumschulen und Landwirtschaft sowie zur Grundwasseranreicherung und damit zum Gewinn von Trinkwasser zur Verfügung.

Die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes plant, baut und betreibt die Kanäle, Speisungsanlagen, Schleusen und Pumpwerke.