Gesetzliche Grundlagen
Die gesetzlichen Grundlagen des WWK basieren sowohl auf bundes- als auch auf landesrechtlichen Vorschriften.
Der Verband wurde in Ausführung des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Land Nordrhein-Westfalen vom 08.08.1968 gegründet.
Nach Bundesrecht ist das Wasserverbandsgesetz (WVG) maßgebend.
Die Verbandssatzung hat im Wesentlichen die Aufgabe, das innere Verhältnis des Verbandes zu seinen Mitgliedern zu regeln, wobei der Rahmen des Wasserverbandsgesetzes nicht überschritten werden darf.
Folgende Gesetzestexte stehen als Link zur Verfügung:
Durchführungsvereinbarung zum Abkommen vom 08. 08.1968 vom 14.02.1969
Auszug aus dem Gesetz über Wasser- und Bodenverbände (Wasserverbandsgesetz – WVG) vom 12.02.1991
Satzung des Wasserverbandes Westdeutscher Kanäle