Mitglieder
Die Regelungen über die Mitgliedschaftsverhältnisse bestimmen sich nach §§ 22 ff Wasserverbandsgesetz in Verbindung mit der Verbandssatzung.
Mitglieder des Verbandes sind:
- der Lippeverband
- die im Mitgliederverzeichnis aufgeführten Entnehmer von Wasser aus den westdeutschen Kanälen
- die im Mitgliederverzeichnis aufgeführten Unternehmen der öffentlichen Wasserversorgung