Wasserverband Westdeutsche Kanäle

 

Rechtsform

 

Die Rechtsverhältnisse des Verbandes bestimmen sich nach dem Wasserverbandsgesetz. Danach ist der WWK eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit dem Recht auf Selbstverwaltung.

Aufsichtsbehörde des WWK ist die Bezirksregierung Düsseldorf. Obere und zugleich oberste Aufsichtsbehörde des Verbandes ist das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen.